Kontrollbehörde leitet Verfahren gegen Segegob-Ministerium unter Mara Sedini ein wegen Sozialen Medien-Beitrags über Chiles Finanzlage
Originalbeitrag: Contraloría instruye sumario en ministerio Segegob que lidera Mara Sedini por publicar en redes sociales que el Estado de Chile «estaba en quiebra» Kontrollbehörde leitet Verfahren gegen Segegob-Ministerium unter Mara Sedini ein wegen Sozialen Medien-Beitrags über Chiles Finanzlage Die Allgemeine Kontrollbehörde der Republik (CGR) hat ein Verfahren gegen das Ministerium für die allgemeine Regierungssekretariatsverwaltung (Segegob) eingeleitet, um mögliche administrative Verantwortlichkeiten der beteiligten Beamten zu klären. Hintergrund ist ein Beitrag in sozialen Medien, der besagt, dass der Staat Chile «insolvent» sei. Nach der Kontroversen, die durch den Post ausgelöst wurden, löschte das von Ministerin Mara Sedini geführte Ministerium den Beitrag.
Jedoch wandte sich eine Gruppe von Abgeordneten an die CGR und wies darauf hin, dass die Veröffentlichung «den Grundsätzen der administrativen Integrität und der politischen Neutralität, an denen sich öffentlich Bedienstete orientieren müssen, zuwiderlaufen würde». In ihrer rechtlichen Analyse stellte die CGR fest, dass «obwohl das Ministerium für die allgemeine Regierungssekretariatsverwaltung Informationen über soziale Medien bereitstellen kann und in solchen Kommunikationen alltägliche Begriffe zur besseren Verständlichkeit verwenden darf, dies an eine Reihe von Prinzipien gebunden sein muss». Insbesondere verwies die Kontrollbehörde auf die Bestimmungen des Artikels 3 des Gesetzes Nr.
19. 896, das vorsieht, dass die Öffentlichkeit Informationen über den Zugang zu Leistungen öffentlicher Einrichtungen oder Maßnahmen, die direkt mit der Erfüllung ihrer institutionellen Aufgaben verbunden sind, erhalten sollte, und diese Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden muss, wenn es notwendig ist. Bezüglich der verwendeten Sprache in den Nachrichten informierte die Kontrollbehörde, dass der Dienst «die spezifischen Begriffe, die in der umstrittenen Veröffentlichung verwendet wurden, faktisch und technisch nicht darlegen konnte».
In diesem Zusammenhang betonte das Ministerium, dass die verwendeten Ausdrücke nicht den geforderten Standards der Mäßigung entsprachen, was zu Verwirrung in der Bevölkerung geführt haben könnte, weshalb der Inhalt entfernt wurde. Das Ministerium hat nun eine Frist von 5 Arbeitstagen, um der Kontrollbehörde die Ergebnisse des Disziplinarverfahrens mitzuteilen und außerdem «Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige ungenaue Mitteilungen zu vermeiden», schloss die CGR.
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